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Barrierefreiheitserklärung

Almgasthof Hotel Teichwirt Vorauer KG ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung gilt für www.teichwirt.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei.

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Tastatur-Navigation & Fokusmarkierung: Navigationspunkte und interaktive Elemente wie z.B. der Cookie-Banner, der Kalender oder Dropdown-Menüs lassen sich nicht vollständig per Tastatur bedienen oder verfügen über eine unzureichende Fokusanzeige.
  • Fehlende Alternativtexte für Bilder: Nicht alle Bilder verfügen über Alternativtexte.
  • Niedriger Farbkontrast: Aufgrund unserer CI-Vorgaben, weisen bestimmte Textelemente einen unzureichenden Farbkontrast auf.
  • HTML & Semantik: Einige landmark-Elemente fehlen, was die Orientierung für Nutzer:innen von Screenreadern erschwert.

b. Unverhältnismäßige Belastung

  • Barrierefreie PDFs: PDF-Dokumente wurden vor Inkrafttreten der Barrierefreiheitsvorgaben erstellt und sind nicht nachträglich optimierbar. Wir arbeiten daran, diese Dokumente schrittweise zu aktualisieren und barrierefreie Versionen bereitzustellen.
  • Audiodeskriptionen für Videos: Nicht alle eingebetteten Videos verfügen über Audiodeskriptionen.
  • Videos: Nicht alle eingebetteten Videos und bewegliche Inhalte können pausiert werden.
  • Unzureichende Tastaturbedienbarkeit: Nicht alle interaktiven Elemente sind vollständig über die Tastatur erreichbar oder verfügen über sichtbare Fokusmarkierungen.

c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften​​​​

  • Archivierte Dokumente & Inhalte: Ältere PDF-Dateien und Multimedia-Inhalte, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, sind nicht barrierefrei.
  • Externe Inhalte und eingebettete Drittanbieter-Dienste (z. B. eingebettete Karten oder Plugins von Drittanbietern).

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung wurde am 16.04.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

  • Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an hotel (at) teichwirt. at.
  • Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Seite(n) an.

Kontakt
Almgasthof ****Hotel Teichwirt
Vorauer KG
8163 Teichalm 41
hotel (at) teichwirt. at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren